Geschäftsbedingungen von Oxymat A/S
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Die Käufer haben nach der Hiterlegung des Depositums, bzw. nach der schriftlichen Angebotsannahme für das Schlussprodukt zu bezahlen, und bei eigenem Transport dieses rechtzeitig abzuholen.
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Der Verkäufer ist berechtigt, die Gebühr in der Höhe von 0,05 % aus dem Gesamtbetrag pro Tag für die Standzeit des Endprodukts am Lager zu verlangen, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzögerung ist.
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Wird die nichteingezahlte Schuld innerhalb der vereinbarten Fälligkeitsfrist nicht bezahlt, so ist der Käufer berechtigt, seine Forderung an die Dritten weiterzuleiten.
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Der Käufer hat keinen rechtlichen Anspruch auf die Rückerstattung des Depositums, wenn die Vertragsbedingungen verletzt werden, bzw. wenn der endgültige Schuldbetrag nicht bezahlt wird.
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In dem Falle, wenn der in der Schlussrechnung angeführte Betrag vom Käufer nicht bezahlt wird, und das Produkt nicht abgeholt wird, ist der Verkäufer berechtigt, die Vertragsstrafe zu verlangen, die dem bezahlten Depositum gleicht. Das gesetzliche Recht des Verkäufers bleibt unberührt.
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Wird die Rechnung von den Käufern nicht innerhalb ihrer Fälligkeitsfrist bezahlt, so haben sie den Verzugszins in der Höhe von 0,05 % aus dem Gesamtpreis für jeden Verzugstag zu bezahlen.
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By Jesper Sjogren, President, Oxymat A/S
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